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An- und Abmeldung

Anmeldung

Die Eltern melden Ihr Kind im Laufe des Jahres in unserer Kindertagesstätte an und werden in die Vormerkliste aufgenommen. Sie teilen uns damit den Zeitpunkt mit, an dem Ihr Kind die Kinderkrippe oder den Kindergarten besuchen soll.
Grundsätzlich ist je nach Platzkapazität eine Aufnahme ganzjährig möglich. Die Hauptaufnahmezeit ist normalerweise im September, da zu diesem Zeitpunkt unsere Vorschulkinder in die Schule aufgenommen werden.

Persönliches Kennenlernen

Sie können sich selbstverständlich jederzeit für den Kindergarten oder die Kinderkrippe anmelden. Wir freuen uns auf Sie und Ihr Kind.

Eltern und Kind haben die Möglichkeit die Einrichtung und die Gruppe in die sie aufgenommen werden vor Kindergarteneintritt kennenzulernen. Ebenso kann das Kind einen Vormittag den Kindergarten zum „schnuppern" besuchen. Parallel dazu werden die Aufnahmeunterlagen ausgehändigt.
Kinder die bereits im Folgejahr eingeschult werden, oder Kinder die während des Jahres zuziehen, werden - soweit Platz vorhanden ist – berücksichtigt!

Geänderte Voraussetzungen für die Aufnahme in die Kindertagesstätte

Seit dem 01. 03.2020 gilt das Masernschutzgesetz.

Das  bedeutet:

  • Für alle Kinder, die in die Kindertagesstätte aufgenommen werden sollen und mindestens 1 Jahr oder älter sind, muss ein Nachweis erbracht werden, dass ein ausreichender Impfschutz  gegen Masern besteht oder dass eine Immunität gegen Masern vorhanden ist. Kinder, die diesen Nachweis nicht erbringen, dürfen nicht in die Kindertagesstätte aufgenommen werden.
  • Ebenso ist aus dem gelben Vorsorgeheft ein Nachweis zu erbringen, dass das Kind an den U-Untersuchungen teilgenommen hat. 

Abmeldung / Kündigung

Wenn Ihr Kind in die Schule kommt, wird die Abmeldung von der Einrichtung vorgenommen. 
Wenn ein Kind die Einrichtung zum Ende des Kindergartenjahres (31. August) verlässt, muss die Kündigung bis spätestens 30. Juni in schriftlicher Form vorliegen. 
Wenn besondere Gründe vorliegen (z.B. Wegzug) ist eine Abmeldung auch während des Jahres mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich zu kündigen.
Der Träger der Einrichtung kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.